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Ratgeber · Recht

Recht auf Reparatur: Was seit 2026 für Handy, Tablet und Laptop gilt

Das Recht auf Reparatur steht seit Juli 2026 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es bringt zweierlei: Wer bei einem Mangel die Reparatur statt eines Ersatzgeräts wählt, hat zwölf Monate länger Gewährleistung – bei Käufen ab dem 31. Juli 2026. Und Hersteller müssen Smartphones und Tablets auch nach der Gewährleistung reparieren, gegen ein angemessenes Entgelt.

Stand: 03.10.2026 · Fundstellen unter Quellen · keine Rechtsberatung

Überblick

Was ist neu? Vier Punkte

Deutschland hat die EU-Richtlinie 2024/1799 umgesetzt. Ein Teil betrifft den Händler, bei dem Sie gekauft haben, ein Teil den Hersteller – und einer hilft freien Werkstätten wie unserer.

  • Händler

    Ein Jahr länger Gewährleistung

    Lassen Sie einen Mangel reparieren, statt ein Ersatzgerät zu nehmen, verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate: aus zwei Jahren werden drei.

  • Hersteller

    Reparaturpflicht

    Für zehn Produktgruppen – darunter Smartphones und Tablets – muss der Hersteller auf Verlangen reparieren. Er darf dafür ein angemessenes Entgelt nehmen.

  • Ersatzteile

    Teile zu angemessenem Preis

    Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu einem Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt, und dürfen unabhängige Werkstätten nicht ausbremsen.

  • Kaufrecht

    Reparierbar ist üblich

    Die Reparierbarkeit zählt jetzt ausdrücklich zur üblichen Beschaffenheit einer Sache – neben Haltbarkeit, Funktionalität und Sicherheit.

Termine

Ab wann gilt das Recht auf Reparatur?

Entscheidend ist der 31. Juli 2026. Bis dahin mussten die EU-Staaten die Richtlinie umgesetzt haben, und an diesem Tag hängt die Übergangsregel im deutschen Gesetz.

  1. 13.06.2024EU-Richtlinie beschlossenRichtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren.
  2. 20.06.2025Ersatzteilpflicht für Smartphones und TabletsDie Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 gilt: Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach dem Verkaufsende eines Modells.
  3. 22.07.2026Deutsches Gesetz verkündetBundesgesetzblatt 2026 I Nr. 212. Die neuen Regeln stehen im BGB und im Einführungsgesetz zum BGB.
  4. 31.07.2026Stichtag für KaufverträgeWer ab diesem Tag kauft, bekommt nach einer Reparatur im Gewährleistungsfall zwölf Monate länger. Für ältere Käufe gilt das bisherige Recht.
  5. bis 31.07.2027Europäische ReparaturplattformDie EU-Kommission entwickelt die gemeinsame Online-Schnittstelle, über die Verbraucher Reparaturbetriebe finden sollen.
  6. bis 31.07.2029Förderung des ReparierensJeder Mitgliedstaat meldet der Kommission mindestens eine Maßnahme, mit der er das Reparieren fördert.

Beim Händler

Gewährleistung: Wer reparieren lässt, gewinnt zwölf Monate

Hat ein gekauftes Gerät einen Mangel, haben Sie die Wahl: Sie können verlangen, dass der Mangel beseitigt wird, oder ein mangelfreies Gerät (§ 439 Absatz 1 BGB). Neu ist der Anreiz für die Reparatur. Wird der Mangel durch Nachbesserung behoben, „verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate“ – so steht es in § 475e Absatz 5 BGB.

Der Händler muss Sie darauf hinweisen, bevor er nacherfüllt: auf Ihr Wahlrecht und auf die Verlängerung (§ 475 Absatz 4 BGB). Er muss außerdem in angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie reparieren und darf Ihnen für die Dauer der Reparatur kostenlos ein Ersatzgerät überlassen.

Was dabei gleich bleibt

Gewährleistung gibt es nur für Mängel, die schon beim Kauf angelegt waren. Ein Sturz, ein Wasserschaden oder ein nach Jahren verbrauchter Akku sind kein Mangel in diesem Sinn. Im ersten Jahr nach dem Kauf wird vermutet, dass ein Mangel von Anfang an vorlag (§ 477 BGB); danach müssen Sie das im Streitfall belegen. An dieser Jahresfrist hat das neue Gesetz nichts geändert.

Beispiel: Kauf nach dem Stichtag
Smartphone gekauft
15.08.2026
Mangel zeigt sichohne Sturz, ohne Wasser
Mai 2027
Händler repariertstatt Ersatzgerät
+ 12 Monate
Ansprüche verjährten bisher
15.08.2028
Ansprüche verjähren jetzt
15.08.2029

Die Verlängerung gibt es einmal je Gerät. Wäre das Smartphone vor dem 31. Juli 2026 gekauft worden, bliebe es bei zwei Jahren.

Beim Hersteller

Reparaturpflicht der Hersteller: für welche Produkte?

Der neue Anspruch richtet sich direkt gegen den Hersteller und greift dort, wo Ihnen keine Gewährleistungsrechte zustehen – etwa weil die Frist abgelaufen ist oder weil Sie den Schaden selbst verursacht haben. Er gilt nur für Produktgruppen, die in Anhang II der EU-Richtlinie stehen:

Produktgruppen mit Reparaturpflicht · Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799
ProduktgruppeEU-Rechtsakt zur ReparierbarkeitBei uns
Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets Verordnung (EU) 2023/1670 Diese Geräte reparieren wir
Elektronische Displays (Fernseher, Monitore) Verordnung (EU) 2019/2021 –
Server und Datenspeicherprodukte Verordnung (EU) 2019/424 –
Haushaltswaschmaschinen und Waschtrockner Verordnung (EU) 2019/2023 –
Haushaltsgeschirrspüler Verordnung (EU) 2019/2022 –
Kühlgeräte Verordnung (EU) 2019/2019 –
Haushaltswäschetrockner Verordnung (EU) 2023/2533 –
Staubsauger Verordnung (EU) Nr. 666/2013 –
Schweißgeräte Verordnung (EU) 2019/1784 –
Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bike, E-Scooter) Verordnung (EU) 2023/1542 –

Laptops, Spielkonsolen und Smartwatches stehen nicht in dieser Liste. Für sie gibt es die Reparaturpflicht des Herstellers bisher nicht; das Gewährleistungsrecht samt der zwölf Monate Verlängerung gilt für sie genauso wie für jedes andere gekaufte Gerät.

Wie lange?

Solange der Hersteller nach EU-Recht Reparierbarkeit und Ersatzteile sicherstellen muss. Bei Smartphones und Tablets sind das mindestens sieben Jahre, gerechnet ab dem Tag, an dem das Modell zuletzt in Verkehr gebracht wurde. Die Pflicht gilt seit dem 20. Juni 2025 und betrifft laut Verbraucherzentrale Geräte, die seitdem auf den Markt kamen.

Zu welchem Preis?

Unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt (§ 479b Absatz 3 BGB). Ein Recht auf kostenlose Reparatur gibt es nicht. Hersteller müssen auf einer frei zugänglichen Webseite Richtpreise für typische Reparaturen nennen (§ 479d BGB). So können Sie vergleichen, bevor Sie sich entscheiden.

Und wenn schon jemand repariert hat?

Der Hersteller darf nicht allein deshalb ablehnen, weil vorher ein anderer Betrieb oder Sie selbst repariert haben (§ 479b Absatz 2). Sitzt er außerhalb der EU, treffen die Pflichten seinen Beauftragten in der EU, sonst den Importeur, sonst den Vertreiber (§ 479f).

Freie Werkstätten

Was heißt das für unabhängige Werkstätten?

Das Gesetz zwingt niemanden zum Hersteller. Es stärkt im Gegenteil die Werkstatt Ihrer Wahl. Hersteller dürfen keine Hardware- oder Softwaretechniken einsetzen, die die Reparatur behindern, außer es gibt dafür legitime und objektive Gründe wie den Schutz geistigen Eigentums. Insbesondere dürfen sie nicht verhindern, dass unabhängige Reparaturbetriebe Originalersatzteile, gebrauchte oder kompatible Ersatzteile verwenden, solange diese Teile rechtmäßig sind (§ 479e BGB).

Dazu kommt die Ökodesign-Verordnung für Smartphones und Tablets. Sie verlangt, dass Hersteller fachlich kompetenten Reparateuren unter anderem Akku, Front- und Rückkamera, Ladeanschluss, Tasten, Hauptmikrofon, Lautsprecher und Scharnier als Ersatzteil anbieten; weitere Teile wie die Displaybaugruppe müssen sie auch Endnutzern anbieten. In den ersten fünf Jahren müssen die Teile innerhalb von fünf Arbeitstagen geliefert werden, danach innerhalb von zehn. Betriebssystem-Updates müssen mindestens fünf Jahre über das Verkaufsende hinaus kostenlos bereitstehen.

Was ein iPhone heute meldet, wenn ein Teil nicht vom Hersteller kalibriert wurde, steht im Ratgeber „Unbekanntes Teil“ am iPhone.

So ist es bei uns

Reparatur ohne Umweg über den Hersteller

  • Festpreis je Modell, bevor Sie buchen
  • Grundsätzlich Originalteile – die Qualität steht am Preis
  • 24 Monate Garantie auf die Reparatur (Akku 6, Nachbau-Display 12)
  • Einsendung aus ganz Deutschland oder Laden in Halver

Reparatur buchen Preisliste ansehen

Fragen vorab? Anfrage stellen – wir antworten schriftlich.

Entscheidungshilfe

Händler, Hersteller oder Werkstatt: Wer ist zuständig?

Drei Rechte, drei Ansprechpartner. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Alter des Geräts und von der Ursache des Defekts ab.

  • Gewährleistung

    Händler

    Das Gerät hat einen Mangel, den Sie nicht verursacht haben, und der Kauf liegt höchstens zwei Jahre zurück.

    • kostenlos für Sie
    • Sie wählen: Reparatur oder Ersatz
    • nach Reparatur zwölf Monate länger (Kauf ab 31.07.2026)
    Garantie und Gewährleistung
  • Garantie und Reparaturpflicht

    Hersteller

    Es gilt eine Herstellergarantie – oder das Gerät gehört zu den zehn Produktgruppen, und Sie möchten beim Hersteller reparieren lassen.

    • Garantie: nach den Bedingungen des Herstellers
    • Reparaturpflicht: gegen angemessenes Entgelt
    • Richtpreise stehen auf der Hersteller-Webseite
  • Festpreis

    Werkstatt Ihrer Wahl

    Sturz, Wasser, verbrauchter Akku, Gerät außerhalb jeder Frist – oder Sie wollen vorher wissen, was es kostet, und nicht lange warten.

    • Preis steht vor der Buchung fest
    • 24 Monate Garantie auf die Reparatur (Akku 6, Nachbau-Display 12)
    • auch für Laptop, Konsole und Smartwatch
    So läuft die Einsendung

Vor dem Auftrag

Das europäische Formular für Reparaturinformationen

Neu ist auch ein einheitliches Formular, mit dem Werkstätten ein Reparaturangebot machen können. Die Nutzung ist freiwillig (Artikel 245 § 1 EGBGB). Wer es verwendet, muss es kostenlos und auf einem dauerhaften Datenträger aushändigen und ist an sein Angebot 30 Kalendertage gebunden.

Drin stehen müssen unter anderem der Betrieb mit Kontaktdaten, das Gerät, die Art des Defekts und der vorgeschlagenen Reparatur, der Preis oder – wenn er sich nicht vorab berechnen lässt – die Berechnungsweise samt Höchstpreis, die Dauer, ein mögliches Ersatzgerät und die Gültigkeit des Formulars.

Ist eine Diagnose nötig, um den Defekt und die Kosten zu bestimmen, darf der Betrieb dafür Geld verlangen. Er muss die Kosten der Diagnose aber nennen, bevor er sie durchführt.

Bei LetsFixit

Der Preis steht vorher fest

Für die meisten Reparaturen brauchen Sie bei uns kein Formular: Der Festpreis steht je Modell auf der Website, inklusive Mehrwertsteuer. Nur Platinenreparatur und Datenrettung sind Ab-Preise. Dort nennen wir den genauen Betrag nach der Diagnose und fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.

Erstellen wir einen Kostenvoranschlag, sind wir laut unseren AGB 14 Tage daran gebunden. Findet sich während der Reparatur ein weiterer Schaden, melden wir uns, bevor wir weiterarbeiten.

Alle Festpreise

Damit keine falsche Erwartung entsteht

Was sich nicht ändert

  • Keine kostenlose Reparatur

    Außerhalb von Gewährleistung und Garantie zahlen Sie die Reparatur selbst – beim Hersteller wie bei der freien Werkstatt. Neu ist nur, dass der Hersteller sie nicht mehr einfach verweigern kann.

  • Sturz und Wasser bleiben Ihre Sache

    Selbst verursachte Schäden sind kein Gewährleistungsfall. Was eine Reparatur kostet, sehen Sie in unserer Preisliste und im Ratgeber Was kostet eine Handy-Reparatur?.

  • Beweislast: weiter ein Jahr

    Die Vermutung, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag, gilt unverändert zwölf Monate. Die längere Verjährung nach einer Reparatur verlängert diese Vermutung nicht.

  • Kein bundesweiter Zuschuss

    Einen Reparaturbonus des Bundes gibt es nicht. Welche Länder und Städte zahlen, steht im Ratgeber Reparaturbonus 2026.

Dieser Text erklärt die Rechtslage aus Sicht einer Werkstatt und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte; im Streitfall helfen die Verbraucherzentralen oder eine Anwältin, ein Anwalt.

Fragen zum Recht auf Reparatur

Ab wann gilt das Recht auf Reparatur in Deutschland?
Das Umsetzungsgesetz wurde am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die verlängerte Gewährleistung nach einer Reparatur gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden. Der Reparaturanspruch gegen den Hersteller greift nach Angaben der Verbraucherzentralen ebenfalls seit dem 31. Juli 2026 – auch für Geräte, die vorher gekauft wurden, sofern der Hersteller für das Modell Ersatzteile vorhalten muss.
Für welche Produkte gilt die Reparaturpflicht der Hersteller?
Für zehn Produktgruppen aus Anhang II der EU-Richtlinie 2024/1799, darunter Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore sowie Staubsauger. Laptops, Spielkonsolen und Smartwatches stehen nicht in dieser Liste.
Muss der Hersteller mein Handy kostenlos reparieren?
Nein. Das Gesetz sagt: Die Reparatur erfolgt unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt. Kostenlos bleibt sie nur, wenn Gewährleistung oder Garantie greifen. Hersteller müssen auf einer frei zugänglichen Webseite Richtpreise für typische Reparaturen nennen, damit Sie vorher vergleichen können.
Gilt das Recht auf Reparatur auch für mein älteres Handy?
Das hängt vom Modell ab. Der Anspruch besteht nur, solange der Hersteller nach EU-Recht Reparierbarkeit und Ersatzteile sicherstellen muss. Für Smartphones und Tablets gilt diese Pflicht seit dem 20. Juni 2025 und betrifft laut Verbraucherzentrale Geräte, die seitdem in Verkehr gebracht wurden – mindestens sieben Jahre über das Verkaufsende des Modells hinaus. Reparieren lassen können Sie ein älteres Gerät trotzdem: bei einer Werkstatt Ihrer Wahl.
Verliere ich Ansprüche, wenn eine freie Werkstatt repariert hat?
Den neuen Reparaturanspruch nicht: Der Hersteller darf die Reparatur nicht allein deshalb ablehnen, weil vorher ein anderer Betrieb oder eine andere Person repariert hat (§ 479b Absatz 2 Satz 3 BGB). Für die freiwillige Herstellergarantie gelten deren Bedingungen. Mehr dazu im Ratgeber Garantie und Gewährleistung nach der Reparatur.
Gibt es Geld vom Staat für die Reparatur?
Bundesweit nicht. Die EU-Richtlinie verpflichtet jeden Mitgliedstaat nur zu mindestens einer Maßnahme, die das Reparieren fördert. Zuschüsse zahlen einzelne Länder und Kommunen – welche, steht im Ratgeber Reparaturbonus 2026.
Muss ich mit einem defekten Handy jetzt zum Hersteller?
Nein. Der Anspruch gegen den Hersteller ist ein zusätzlicher Weg, kein Zwang. Sie können weiterhin jede Werkstatt beauftragen. Das Gesetz stärkt freie Werkstätten sogar: Hersteller dürfen den Einbau von Original-, Gebraucht- und kompatiblen Ersatzteilen durch unabhängige Betriebe nicht behindern, wenn die Teile rechtmäßig sind.
Reparatur buchen Anfrage stellen

Frage zu Ihrem Auftrag? Im Kundenportal schreiben Sie direkt an die Werkstatt.

Festpreis finden

Tipp

Noch unsicher? Der Festpreis steht vorab fest, der Versand hin und zurück ist kostenlos und zahlen können Sie online oder erst nach der Reparatur.