Ratgeber · Recht
Recht auf Reparatur: Was seit 2026 für Handy, Tablet und Laptop gilt
Das Recht auf Reparatur steht seit Juli 2026 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es bringt zweierlei: Wer bei einem Mangel die Reparatur statt eines Ersatzgeräts wählt, hat zwölf Monate länger Gewährleistung – bei Käufen ab dem 31. Juli 2026. Und Hersteller müssen Smartphones und Tablets auch nach der Gewährleistung reparieren, gegen ein angemessenes Entgelt.
Überblick
Was ist neu? Vier Punkte
Deutschland hat die EU-Richtlinie 2024/1799 umgesetzt. Ein Teil betrifft den Händler, bei dem Sie gekauft haben, ein Teil den Hersteller – und einer hilft freien Werkstätten wie unserer.
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Händler
Ein Jahr länger Gewährleistung
Lassen Sie einen Mangel reparieren, statt ein Ersatzgerät zu nehmen, verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate: aus zwei Jahren werden drei.
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Hersteller
Reparaturpflicht
Für zehn Produktgruppen – darunter Smartphones und Tablets – muss der Hersteller auf Verlangen reparieren. Er darf dafür ein angemessenes Entgelt nehmen.
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Ersatzteile
Teile zu angemessenem Preis
Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu einem Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt, und dürfen unabhängige Werkstätten nicht ausbremsen.
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Kaufrecht
Reparierbar ist üblich
Die Reparierbarkeit zählt jetzt ausdrücklich zur üblichen Beschaffenheit einer Sache – neben Haltbarkeit, Funktionalität und Sicherheit.
Termine
Ab wann gilt das Recht auf Reparatur?
Entscheidend ist der 31. Juli 2026. Bis dahin mussten die EU-Staaten die Richtlinie umgesetzt haben, und an diesem Tag hängt die Übergangsregel im deutschen Gesetz.
- 13.06.2024EU-Richtlinie beschlossenRichtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren.
- 20.06.2025Ersatzteilpflicht für Smartphones und TabletsDie Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 gilt: Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach dem Verkaufsende eines Modells.
- 22.07.2026Deutsches Gesetz verkündetBundesgesetzblatt 2026 I Nr. 212. Die neuen Regeln stehen im BGB und im Einführungsgesetz zum BGB.
- 31.07.2026Stichtag für KaufverträgeWer ab diesem Tag kauft, bekommt nach einer Reparatur im Gewährleistungsfall zwölf Monate länger. Für ältere Käufe gilt das bisherige Recht.
- bis 31.07.2027Europäische ReparaturplattformDie EU-Kommission entwickelt die gemeinsame Online-Schnittstelle, über die Verbraucher Reparaturbetriebe finden sollen.
- bis 31.07.2029Förderung des ReparierensJeder Mitgliedstaat meldet der Kommission mindestens eine Maßnahme, mit der er das Reparieren fördert.
Beim Händler
Gewährleistung: Wer reparieren lässt, gewinnt zwölf Monate
Hat ein gekauftes Gerät einen Mangel, haben Sie die Wahl: Sie können verlangen, dass der Mangel beseitigt wird, oder ein mangelfreies Gerät (§ 439 Absatz 1 BGB). Neu ist der Anreiz für die Reparatur. Wird der Mangel durch Nachbesserung behoben, „verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate“ – so steht es in § 475e Absatz 5 BGB.
Der Händler muss Sie darauf hinweisen, bevor er nacherfüllt: auf Ihr Wahlrecht und auf die Verlängerung (§ 475 Absatz 4 BGB). Er muss außerdem in angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie reparieren und darf Ihnen für die Dauer der Reparatur kostenlos ein Ersatzgerät überlassen.
Was dabei gleich bleibt
Gewährleistung gibt es nur für Mängel, die schon beim Kauf angelegt waren. Ein Sturz, ein Wasserschaden oder ein nach Jahren verbrauchter Akku sind kein Mangel in diesem Sinn. Im ersten Jahr nach dem Kauf wird vermutet, dass ein Mangel von Anfang an vorlag (§ 477 BGB); danach müssen Sie das im Streitfall belegen. An dieser Jahresfrist hat das neue Gesetz nichts geändert.
- Smartphone gekauft
- 15.08.2026
- Mangel zeigt sichohne Sturz, ohne Wasser
- Mai 2027
- Händler repariertstatt Ersatzgerät
- + 12 Monate
- Ansprüche verjährten bisher
- 15.08.2028
- Ansprüche verjähren jetzt
- 15.08.2029
Die Verlängerung gibt es einmal je Gerät. Wäre das Smartphone vor dem 31. Juli 2026 gekauft worden, bliebe es bei zwei Jahren.
Beim Hersteller
Reparaturpflicht der Hersteller: für welche Produkte?
Der neue Anspruch richtet sich direkt gegen den Hersteller und greift dort, wo Ihnen keine Gewährleistungsrechte zustehen – etwa weil die Frist abgelaufen ist oder weil Sie den Schaden selbst verursacht haben. Er gilt nur für Produktgruppen, die in Anhang II der EU-Richtlinie stehen:
| Produktgruppe | EU-Rechtsakt zur Reparierbarkeit | Bei uns |
|---|---|---|
| Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets | Verordnung (EU) 2023/1670 | Diese Geräte reparieren wir |
| Elektronische Displays (Fernseher, Monitore) | Verordnung (EU) 2019/2021 | – |
| Server und Datenspeicherprodukte | Verordnung (EU) 2019/424 | – |
| Haushaltswaschmaschinen und Waschtrockner | Verordnung (EU) 2019/2023 | – |
| Haushaltsgeschirrspüler | Verordnung (EU) 2019/2022 | – |
| Kühlgeräte | Verordnung (EU) 2019/2019 | – |
| Haushaltswäschetrockner | Verordnung (EU) 2023/2533 | – |
| Staubsauger | Verordnung (EU) Nr. 666/2013 | – |
| Schweißgeräte | Verordnung (EU) 2019/1784 | – |
| Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bike, E-Scooter) | Verordnung (EU) 2023/1542 | – |
Laptops, Spielkonsolen und Smartwatches stehen nicht in dieser Liste. Für sie gibt es die Reparaturpflicht des Herstellers bisher nicht; das Gewährleistungsrecht samt der zwölf Monate Verlängerung gilt für sie genauso wie für jedes andere gekaufte Gerät.
Wie lange?
Solange der Hersteller nach EU-Recht Reparierbarkeit und Ersatzteile sicherstellen muss. Bei Smartphones und Tablets sind das mindestens sieben Jahre, gerechnet ab dem Tag, an dem das Modell zuletzt in Verkehr gebracht wurde. Die Pflicht gilt seit dem 20. Juni 2025 und betrifft laut Verbraucherzentrale Geräte, die seitdem auf den Markt kamen.
Zu welchem Preis?
Unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt (§ 479b Absatz 3 BGB). Ein Recht auf kostenlose Reparatur gibt es nicht. Hersteller müssen auf einer frei zugänglichen Webseite Richtpreise für typische Reparaturen nennen (§ 479d BGB). So können Sie vergleichen, bevor Sie sich entscheiden.
Und wenn schon jemand repariert hat?
Der Hersteller darf nicht allein deshalb ablehnen, weil vorher ein anderer Betrieb oder Sie selbst repariert haben (§ 479b Absatz 2). Sitzt er außerhalb der EU, treffen die Pflichten seinen Beauftragten in der EU, sonst den Importeur, sonst den Vertreiber (§ 479f).
Freie Werkstätten
Was heißt das für unabhängige Werkstätten?
Das Gesetz zwingt niemanden zum Hersteller. Es stärkt im Gegenteil die Werkstatt Ihrer Wahl. Hersteller dürfen keine Hardware- oder Softwaretechniken einsetzen, die die Reparatur behindern, außer es gibt dafür legitime und objektive Gründe wie den Schutz geistigen Eigentums. Insbesondere dürfen sie nicht verhindern, dass unabhängige Reparaturbetriebe Originalersatzteile, gebrauchte oder kompatible Ersatzteile verwenden, solange diese Teile rechtmäßig sind (§ 479e BGB).
Dazu kommt die Ökodesign-Verordnung für Smartphones und Tablets. Sie verlangt, dass Hersteller fachlich kompetenten Reparateuren unter anderem Akku, Front- und Rückkamera, Ladeanschluss, Tasten, Hauptmikrofon, Lautsprecher und Scharnier als Ersatzteil anbieten; weitere Teile wie die Displaybaugruppe müssen sie auch Endnutzern anbieten. In den ersten fünf Jahren müssen die Teile innerhalb von fünf Arbeitstagen geliefert werden, danach innerhalb von zehn. Betriebssystem-Updates müssen mindestens fünf Jahre über das Verkaufsende hinaus kostenlos bereitstehen.
Was ein iPhone heute meldet, wenn ein Teil nicht vom Hersteller kalibriert wurde, steht im Ratgeber „Unbekanntes Teil“ am iPhone.
So ist es bei uns
Reparatur ohne Umweg über den Hersteller
- Festpreis je Modell, bevor Sie buchen
- Grundsätzlich Originalteile – die Qualität steht am Preis
- 24 Monate Garantie auf die Reparatur (Akku 6, Nachbau-Display 12)
- Einsendung aus ganz Deutschland oder Laden in Halver
Reparatur buchen Preisliste ansehen
Fragen vorab? Anfrage stellen – wir antworten schriftlich.
Entscheidungshilfe
Händler, Hersteller oder Werkstatt: Wer ist zuständig?
Drei Rechte, drei Ansprechpartner. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Alter des Geräts und von der Ursache des Defekts ab.
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Gewährleistung
Händler
Das Gerät hat einen Mangel, den Sie nicht verursacht haben, und der Kauf liegt höchstens zwei Jahre zurück.
- kostenlos für Sie
- Sie wählen: Reparatur oder Ersatz
- nach Reparatur zwölf Monate länger (Kauf ab 31.07.2026)
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Garantie und Reparaturpflicht
Hersteller
Es gilt eine Herstellergarantie – oder das Gerät gehört zu den zehn Produktgruppen, und Sie möchten beim Hersteller reparieren lassen.
- Garantie: nach den Bedingungen des Herstellers
- Reparaturpflicht: gegen angemessenes Entgelt
- Richtpreise stehen auf der Hersteller-Webseite
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Festpreis
Werkstatt Ihrer Wahl
Sturz, Wasser, verbrauchter Akku, Gerät außerhalb jeder Frist – oder Sie wollen vorher wissen, was es kostet, und nicht lange warten.
- Preis steht vor der Buchung fest
- 24 Monate Garantie auf die Reparatur (Akku 6, Nachbau-Display 12)
- auch für Laptop, Konsole und Smartwatch
Vor dem Auftrag
Das europäische Formular für Reparaturinformationen
Neu ist auch ein einheitliches Formular, mit dem Werkstätten ein Reparaturangebot machen können. Die Nutzung ist freiwillig (Artikel 245 § 1 EGBGB). Wer es verwendet, muss es kostenlos und auf einem dauerhaften Datenträger aushändigen und ist an sein Angebot 30 Kalendertage gebunden.
Drin stehen müssen unter anderem der Betrieb mit Kontaktdaten, das Gerät, die Art des Defekts und der vorgeschlagenen Reparatur, der Preis oder – wenn er sich nicht vorab berechnen lässt – die Berechnungsweise samt Höchstpreis, die Dauer, ein mögliches Ersatzgerät und die Gültigkeit des Formulars.
Ist eine Diagnose nötig, um den Defekt und die Kosten zu bestimmen, darf der Betrieb dafür Geld verlangen. Er muss die Kosten der Diagnose aber nennen, bevor er sie durchführt.
Bei LetsFixit
Der Preis steht vorher fest
Für die meisten Reparaturen brauchen Sie bei uns kein Formular: Der Festpreis steht je Modell auf der Website, inklusive Mehrwertsteuer. Nur Platinenreparatur und Datenrettung sind Ab-Preise. Dort nennen wir den genauen Betrag nach der Diagnose und fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Erstellen wir einen Kostenvoranschlag, sind wir laut unseren AGB 14 Tage daran gebunden. Findet sich während der Reparatur ein weiterer Schaden, melden wir uns, bevor wir weiterarbeiten.
Damit keine falsche Erwartung entsteht
Was sich nicht ändert
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Keine kostenlose Reparatur
Außerhalb von Gewährleistung und Garantie zahlen Sie die Reparatur selbst – beim Hersteller wie bei der freien Werkstatt. Neu ist nur, dass der Hersteller sie nicht mehr einfach verweigern kann.
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Sturz und Wasser bleiben Ihre Sache
Selbst verursachte Schäden sind kein Gewährleistungsfall. Was eine Reparatur kostet, sehen Sie in unserer Preisliste und im Ratgeber Was kostet eine Handy-Reparatur?.
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Beweislast: weiter ein Jahr
Die Vermutung, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag, gilt unverändert zwölf Monate. Die längere Verjährung nach einer Reparatur verlängert diese Vermutung nicht.
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Kein bundesweiter Zuschuss
Einen Reparaturbonus des Bundes gibt es nicht. Welche Länder und Städte zahlen, steht im Ratgeber Reparaturbonus 2026.
Dieser Text erklärt die Rechtslage aus Sicht einer Werkstatt und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte; im Streitfall helfen die Verbraucherzentralen oder eine Anwältin, ein Anwalt.
Fragen zum Recht auf Reparatur
Ab wann gilt das Recht auf Reparatur in Deutschland?
Für welche Produkte gilt die Reparaturpflicht der Hersteller?
Muss der Hersteller mein Handy kostenlos reparieren?
Gilt das Recht auf Reparatur auch für mein älteres Handy?
Verliere ich Ansprüche, wenn eine freie Werkstatt repariert hat?
Gibt es Geld vom Staat für die Reparatur?
Muss ich mit einem defekten Handy jetzt zum Hersteller?
Passend dazu Garantie und Gewährleistung Reparaturbonus 2026 Reparieren oder neu kaufen? „Unbekanntes Teil“ am iPhone Reparatur per Einsendung
Quellen
Alle Fundstellen abgerufen am 03.10.2026. Die Paragrafen zitieren wir nach der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 475e BGB – Sonderbestimmungen für die Verjährung (Absatz 5: zwölf Monate länger nach Nachbesserung)
- § 475 BGB – Anwendbare Vorschriften (Absatz 4: Hinweis auf Wahlrecht und Verlängerung)
- §§ 479a bis 479g BGB – Reparaturverpflichtung des Herstellers
- § 434 BGB – Sachmangel (Reparierbarkeit als übliche Beschaffenheit)
- § 477 BGB – Beweislastumkehr
- Art. 229 § 72 EGBGB – Übergangsvorschrift (Stichtag 31. Juli 2026)
- Art. 245 EGBGB – Europäisches Formular für Reparaturinformationen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 212 vom 22. Juli 2026 – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799
- Richtlinie (EU) 2024/1799 – Artikel 7, 13, 16, 22 und Anhang II
- Verordnung (EU) 2023/1670 – Ökodesign für Smartphones und Tablets (Ersatzteile, Lieferfristen, Updates)
- Verbraucherzentrale – Recht auf Reparatur: Mehr Rechte seit 31. Juli 2026