Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Vertragspartner und Aussteller der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

LetsFixit – Reparatur Service
Mittelstr. 19
58553 Halver

vertreten durch den Inhaber.
Christos Mourdikoudis
Telefon: 02353 667 55 44
E-Mail: info@letsfixit.de

Steuernummer: 33251173522
Ust-IdNr.: DE333097906

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als ausschließliche und abschließende Bestimmungen hinsichtlich des Zustandekommens eines Vertragsverhältnisses zwischen LetsFixit – Reparatur Service (nachfolgend als „Verkäufer“) und einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet).
1.2 Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Auftrages gültige Fassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 1 3 BGB. Unternehmer im Rahmen dieser Bedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss, Korrektur von Eingabefehlern, Speicherung Vertragstext
2.1 Der Verkäufer schließt Verträge mit geschäftsfähigen Personen oder Gesellschaften ausschließlich in deutscher Sprache Über Reparaturen an diversen Geräten (Service- und/oder Reparaturauftrag).
2.2 Die Darstellung der Dienste/Produkte auf der Internetpräsenz, in Anzeigen, Prospekten oder sonstigen Werbematerialen des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Produktbeschreibungen dienen vielmehr zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.3 Ein Serviceauftrag kommt durch die Übergabe des defekten Geräts und durch das Anlegen eines Reparaturauftrags durch den Verkäufer als auch den Verkäufer zu Stande.
2.4 Der Verkäufer prüft nach der Übergabe des Geräts und der Annahme des Auftrages zunächst, ob ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch gegenüber dem jeweiligen Hersteller des Geräts gegeben ist.
In diesem Fall wird das zur Reparatur in Auftrag gegebene Gerät an den Jeweiligen Hersteller weitergeleitet. In diesen Fällen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers und die jeweils vereinbarten Garantiebedingungen. Der Verkäufer willigt in diese Handhabung ein.

Ein Garantieanspruch besteht nicht, sofern der Schaden an dem Gerät durch eine unsachgemäße Handhabung (U.a. durch Spannungsschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- oder Bruchschäden, Fremdeingriffe, etc.) hervorgerufen wurde.

a) Kommt der Verkäufer nach der Überprüfung zu dem Ergebnis, dass eine Garantie oder Gewährleistungsanspruch gegenüber dem jeweiligen Hersteller besteht, leitet dieser den Auftrag an den jeweiligen Hersteller/Herstellerservice zur Reparatur weiter.
b) Liegt weder ein Garantie- noch ein Gewährleistungsfall, demnach also ein Reparaturfall vor, erstellt der Verkäufer einen Kostenvoranschlag, innerhalb dessen die für die Reparatur anfallenden vorläufigen Kosten aufgeführt werden.

2.5 Liegt kein Garantie- noch ein Gewährleistungsfall, demnach also ein für den Kunden kostenpflichtiger Reparaturfall vor, erstellt der Verkäufer einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag.
Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Reparaturvertrages dar. An dieses Angebot hält sich der Verkäufer 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum gebunden. Der Kunden kann bis dahin dieses Angebot zur Durchführung der Reparatur annehmen. Für die Einhaltung der 14- Tagefrist ist nicht die Absendung der Annahmeerklärung des Kunden, sondern der Eingang der Erklärung bei dem Verkäufer entscheidend.
2.6 nimmt der Kunden das Angebot nicht an (Auswahl auf dem Formular/keine fristgemäße Erklärung), ist der Kunden zur Abholung der Geräte im unreparierten Zustand verpflichtet. Alternativ ist eine Rücksendung der Geräte auf Kosten des Kunden möglich. Der Verkäufer kann vorab die Zahlung dieser Kosten anfordern und bis zum Zahlungseingang die Rücksendung zurückhalten.
2.7 mit der Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden kommt sodann ein verbindlicher Reparaturvertrag zu Stande, der den Kunden zur Bezahlung und Abnahme des reparierten Geräts und dem Verkäufer zur mangelfreien Reparatur verpflichtet.
2.8 Sollte der Verkäufer den Auftrag des Kunden zur Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht annehmen, wird sie dies dem Kunden umgehend mitteilen.
2.9 Der Kostenvoranschlag stellt eine fachmännische Berechnung der voraussichtlich für die Reparatur zu erwartenden Kosten dar. Der Kostenvoranschlag ist nicht abschließend.
Je nach Defekt können die notwendigen Kosten einer Reparatur erst konkret benannt werden, sofern die entsprechenden Arbeiten aufgenommen wurden. Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags können bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein.
2.10 Hat der Kunden in seinem Serviceauftrag vorab die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so liegt bereits hierin ein verbindlicher Auftrag (Abschluss eines Reparaturvertrages) zur Reparatur. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, ohne Zustimmung eines Kostenvoranschlages sofort die Reparatur durchzuführen, es sei denn der durch den Kunden freigegebene Betrag für die Reparatur wird überschritten. Die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Reparaturvertrages durch den Verkäufer liegt in diesem Fall in der Aufnahme der Reparaturarbeiten.
2.11 Sofern während der Reparatur festgestellt wird, dass die Reparatur nicht ohne eine
wesentliche Überschreitung der Kosten des Kostenvoranschlages ausführbar ist, erfolgt eine Mitteilung an den Kunden. Dem Kunden steht insoweit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Auf die Vereinbarungen unter Ziffer 4.4 dieser AGB wird insofern erwiesen.

2.12 mit der Aufgabe eines Service- und/oder Reparaturauftrages hat der Kunden sämtliche für den Vertrag relevanten Daten korrekt anzugeben. Veränderungen der persönlichen Daten sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Für die Abwicklung des Auftrages ist insbesondere darauf zu achten, dass die angegebene Email-Adresse korrekt ist.
2.13 An dem Verkäufer zu sendende Geräte sind stets ausreichend zu frankieren. Unfrei an dem Verkäufer versandte Geräte ist diese nicht verpflichtet anzunehmen. Die Annahme kann insofern verweigert werden. Im Falle einer Annahme einer nicht ausreichend frankierten Sendung behält sich der Verkäufer vor, die dafür angefallenen Rosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3. Widerruf
Verbrauchern (vgl. Ziffer 1 .3 dieser Vertragsbedingungen) steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. näheres dazu ist der Widerrufsbelehrung zu entnehmen.

4. Leistungserbringung durch den Verkäufer
4.1 Ausführungstermine sind ausschließlich dann verbindlich, sofern diese mit dem Verkäufer ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Der Verkäufer ist um eine schnellstmögliche Auftragsabwicklung bemüht.
4.2 Im Reparaturfall erbringt der Verkäufer im Rahmen des geschlossenen Vertrages alle erforderlichen Service- oder Reparaturleistungen, um den Defekt an dem Gerät zu beheben. Der Verkäufer ist dabei berechtigt, Leistungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
4.3 Im Rahmen der Reparatur kann es erforderlich werden, dass ein Gerät auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden muss. Hierbei können Daten verloren gehen.
Der Kunden ist insofern verpflichtet, vor der Einsendung des Geräts eine ausreichende Datensicherung vorzunehmen.
Für im Rahmen der Reparatur entstandene Datenverluste haftet der Verkäufer nicht. Ruf die Vereinbarungen unter Ziffer 5 dieser AGB wird insofern verwiesen.
4.4 Stellt der Verkäufer während der Durchführung der Reparatur fest, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung der Kosten des Kostenvoranschlages ausführbar ist, wird der Verkäufer auf diesen Umstand hingewiesen. Dem Kunden steht insoweit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Dieses ist innerhalb eines Monats ab Mitteilung des Verkäufers auszuüben. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei dem Ausbleiben einer Kündigung durch den Kunden, führt der Verkäufer die Reparatur nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter durch.
Im Falle der Kündigung kann der Verkäufer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht einbegriffenen Auslagen verlangen 645 BGB).
4.5 In Fällen höherer Gewalt, die des Verkäufers die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten wesentlich erschwert oder unmöglich machen, ist diese berechtigt, die Erfüllung dieser Verpflichtung um die Dauer der Behinderung angemessen hinauszuschieben. Gleiches gilt für Streiks bei Vertragspartnern des Verkäufers oder Streiks, von denen diese mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Gleiches gilt für Verzögerungen wegen fehlender Zuarbeiten von Zulieferern oder Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des Verkäufers.
4.6 Ersetzte Teile gehen ohne jede Rückerstattung, entschädigungslos in das Eigentum des Verkäufers Über.
4.7 Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass U.a. zur Auftragserfassung, Kostenvoranschlagerstellung und/oder zur Prüfung des Geräts ob z.B. ein Garantiefall vorliegt, Eingriffe in das Gerät, vor allem dessen Öffnung notwendig sein können.
Sollte ein Kostenvoranschlag, inkl. aktualisierten Kostenvoranschlag, abgelehnt werden, ein nachträglich irreparabler Totalschaden, Feuchtigkeitsschaden, etc., festgestellt werden, oder kein Garantiefall vorliegen, erfolgt in der Regel kein Rückbau.
4.8 Ein Kostenvoranschlag wird anhand der Fehlerbeschreibung des Kunden, sowie einer ersten Sichtprüfung erstellt. Das Gerät wird erst nach Genehmigung des Auftraggebers geöffnet, da aufgrund der Bauweise der Geräte eine zerstörungsfreie Öffnung grundsätzlich nicht immer realisierbar ist. Erst nach der Öffnung des Geräts, können irreparable Schäden, z.B. Feuchtigkeitsschäden und weitere verdeckte Schäden erkannt werden, welche eine Reparatur unmöglich machen oder dazu führen, dass der erstellte Kostenvoranschlag aktualisiert werden muss. Sollte ein Kostenvoranschlag, inkl. aktualisierten Kostenvoranschlag, abgelehnt werden, ein nachträglich irreparabler Totalschaden, Feuchtigkeitsschaden, etc., festgestellt werden erfolgt in der Regel kein Rückbau.

5. Datensicherung
5.1 Dem Kunden obliegt die Sicherung der in dem Gerät gespeicherten Daten vor Zuleitung an den Verkäufer. Für im Rahmen der Reparatur entstandene Datenverluste haftet der Verkäufer nicht.
5.2 Eine Datensicherung durch den Verkäufer erfolgt ausschließlich nur nach einem gesonderten Auftrag durch den Kunden und gegen gesonderte Vergütung. Insofern ist ein ausdrücklicher Vermerk hinsichtlich der gewünschten Datensicherung auf dem Serviceauftrag erforderlich. Die Datensicherung ist von der Gewährleistung oder Garantien der Hersteller nicht erfasst.

6. Vergütung
6.1 Sämtliche der durch den Verkäufer genannten Preise betreffend der Service- und Reparaturleistungen verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Grundlage der Preisberechnung ist die jeweils aktuell gültige Preisliste des Verkäufers. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags jeweils gültigen Ersatzteilpreise.
6.2 Für die Weiterleitung des Geräts an den jeweiligen Hersteller im Falle eines Garantie- oder Gewährleistungsfalls wird die übliche Servicepauschale laut Preisliste berechnet. Sonstige Serviceleistungen hat der Verkäufer nach der gültigen Preisliste zu vergüten. Im Gewährleistungsfall wird der Einzelfall geprüft und das Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bearbeitet.
6.3 Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist zu vergüten. Die zur Fehlerfeststellung durchzuführende Analyse ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Die Kosten hierfür bemessen sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Eingangs des Serviceauftrags gültigen Preisliste des Verkäufers.
6.4 Liegt ein Reparaturfall vor, richtet sich die Vergütung für sämtliche
Service- /Reparaturleistungen nach dem erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen gemäß aktueller Preisliste im Zeitpunkt des Eingangs des Reparaturauftrages. Die für die notwendige Reparatur anfallenden Kosten sind innerhalb des Kostenvoranschlages aufgeführt.
6.5 Soweit der Kunden von einem Garantie- oder Gewährleistungsfall ausgeht, tatsächlich ein solcher Anspruch allerdings nicht besteht, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden eine Unkostenpauschale für das Handling und die Rücksendung des Geräts gemäß aktuell geltender Preisliste in Rechnung zu stellen.

7. Zahlung Und Zahlungsverzug
7.1 Der Vergütungsanspruch ist mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
7.2 Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert: Karte, bar oder per Rechnung.
7.3 Sofern die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist geleistet wird, gerät der Kunde – unbenommen der Möglichkeit des Widerrufs — in Zahlungsverzug. Während des Verzuges wird der Kaufpreis verzinst. In diesem Fall ist der Verkäufer zudem berechtigt, ausstehende Reparatur – Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weiterhin behält sich der Verkäufer die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten vor.

8. Pfandrecht
Hinsichtlich aller erbrachten Leistungen bzw. aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden steht der Verkäufer ein Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz des Verkäufers gelangt sind. Dieses richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Fertigstellung, Rückgabe des Geräts, Annahmeverzug
9.1 nach Durchführung der Leistungen gleich welcher Art erfolgt eine Benachrichtigung an den Kunden. Das Gerät steht insoweit bei dem Verkäufer zur Abholung durch den Kunden bereit. Die Herausgabe erfolgt – außer in Garantie- und Gewährleistungsfällen – grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Zahlung bei Abholung oder des Nachweises der vorab erfolgten Zahlung der Vergütung. Insoweit steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht an dem Gerät bis zum vollständigen Ausgleich der aktuell bestehenden Vergütungsansprüche gegen den Kunden zu.
9.2 Erfolgt keine Abholung des Geräts durch den Kunden, verwahrt der Verkäufer das Gerät. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, Lagergebühren nach der jeweils im Zeitpunkt der Einlagerung gültigen Preisliste zu berechnen. Insoweit besteht ein Zurückbehaltungsrecht des Verkäufers an dem Gerät, bis sämtliche Kosten aus diesem Auftrag und der Verwahrung beglichen wurden.
9.3 Alternativ zur Abholung ist der Versand des Geräts an eine vom Kunden zu benennender Anschrift möglich. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde
9.4 Wird das Gerät nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Fertigstellungsbenachrichtigung durch den Kunden abgeholt oder ein Versandauftrag eingerichtet, gerät dieser in Annahmeverzug. Gleichzeitig fordert der Verkäufer in diesem Fall unter Fristsetzung nochmals zur Abholung auf. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion des Kunden, kündigt der Verkäufer die Verwertung des Geräts an. Bleibt auch diese Ankündigung erfolglos, ohne dass die Rücknahme des Geräts durch den Kunden veranlasst wurde, ist der Verkäufer zu einer beliebigen Verwertung (wahlweise Entsorgung/Verkauf) berechtigt. Aus dem Verkaufserlös darf der Verkäufer ihre offenen Forderungen befriedigen. Kosten (Einlagerungs-, Entsorgungs- oder Verwertungskosten), die im Rahmen des Annahmeverzuges entstehen, sind vollständig von dem Kunden zu erstatten, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden.

10. Mängelgewährleistung
10.1 Ist das Gerät nach der Vornahme der Reparatur durch den Verkäufer bei Gefahrübergang mit einem Mangel i.S.d. § 434 BGB behaftet, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
10.2 Für Verträge mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche 2 Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware. Eine darüberhinausgehende Garantie wird nicht eingeräumt. Unberührt von diesen Einschränkungen bleiben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche.
10.3 Ist der Kunden Unternehmer, wird abweichend Folgendes vereinbart: Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Mangel Ansprüche. Darüber hinaus wird vereinbart, dass der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt. Mängelgewährleistungsrechte für gebrauchte Sachen werden grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für neue Sachen wird auf ein Jahr ab Gefahrübergang beschränkt. Die Verjährungsfrist beginnt nicht von neuern, sofern im Rahmen der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen eine Nachlieferung erfolgt. Unberührt von diesen Einschränkungen bleiben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche.
10.4 Stellt der Vertrag für den Kunden und für den Verkäufer ein Handelsgeschäft dar, hat der Kunden das übergebene Gerät unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und diese sofort schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu rügen. Wird eine Rüge nicht erhoben, gilt das zurückgegebene Gerät als genehmigt, vgl. § 377 HGB.
10.5 Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung und die Verkürzung der Verjährungen gelten nicht, sofern die unter Ziffer 1 1 .1 und 1 1 .2 genannten Voraussetzungen gegeben sind, oder der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
10.6 Kommt es im Rahmen der Nacherfüllung zu einer nach-/Ersatzlieferung durch den Verkäufer, ist der Kunden verpflichtet, die mit einem Mangel versehene, zuerst erhaltene Ware, innerhalb einer Frist von 30 Tagen an dem Verkäufer zurückzusenden.

11. Haftung
11.1 Der Verkäufer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund — uneingeschränkt für Pflichtverletzungen von dieser oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; aufgrund eines Garantieversprechens, sofern ein solches abgegeben wurde, und nach dem Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher zwingender Haftungen.
11.2 Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, sofern der Verkäufer nach Ziffer 11.1 dieser AGB nicht uneingeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag des Verkäufers nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11.4 Für im Rahmen der Reparatur entstandene Datenverluste haftet der Verkäufer nicht. Auf die Vereinbarungen unter Ziffer 5 dieser AGB wird insofern verwiesen.
11.5 Für im Rahmen der Reparatur entstandenen Reparaturspuren haftet der Verkäufer nicht. Reparaturspuren können Risse, Kratzer und Brüche sein, die beim Reparieren unvermeidbar entstehen können.

 

12. Kündigung
12.1 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für den Verkäufer U.a. in folgenden Fällen vor: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse/Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsabschluss oder Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, falsche Angaben des Kunden zu seinen Vermögensverhältnissen/zu seiner Kreditwürdigkeit, vertragswidriges oder sittenwidriges Verhalten des Kunden, Unzumutbarkeit Unmöglichkeit der Leistung wegen höherer Gewalt (Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen ähnliche Ereignisse).
12.2 Im Falle teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit der Leistung werden die Parteien versuchen, eine Anpassung/Änderung des Vertrages in beidseitigem Einvernehmen zu versuchen.

13. anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kaufrechts für bewegliche Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14. Online-Streitbeilegung
Im Falle von Online-Streitigkeiten mit Verbrauchern und in Ansehung einer Streitbeilegung bietet die EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine entsprechende Plattform zur Nutzung an.